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Bürgergemeinde Langendorf

Einbürgerung

Personen, die seit mindestens  zwei Jahren in Langendorf wohnen, können bei der Bürgergemeinde Langendorf ein Gesuch um Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei einem ersten Vorstellungsgespräch im Bürgerhaus geben wir den Interessenten gerne die Gesuchsunterlagen ab und erklären das weitere Vorgehen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin bei der Verwaltungsangestellten Cindy Frölicher (032 622 20 21).

 

Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation

Seit 15. Februar 2018 können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Hier finden Sie die Informationen zur erleichterten Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen der dritten Generation.

 

Revision des Bürgerrechtsgesetz

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen zur Revision des Bürgerrechtsgesetz, welche per 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

 

Rechtliche Grundlagen:

Bürgerrechtsgesetz Bundes
Bürgerrechtsverordnung Bundes
Bürgerrechtsgesetz Kanton
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Langendorf