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Bürgergemeinde Langendorf

Einbürgerung

Personen, die seit mindestens  zwei Jahren in Langendorf wohnen, können bei der Bürgergemeinde Langendorf ein Gesuch um Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei einem ersten Vorstellungsgespräch im Bürgerhaus geben wir den Interessenten gerne die Gesuchsunterlagen ab und erklären das weitere Vorgehen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin bei der Verwaltungsangestellten Cindy Frölicher (032 622 20 21). Die Einbürgerungssprechstunde findet jeweils montags, dienstags und donnerstags zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr statt.
Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung.

Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Ausserdem können Personen der 3. Generation unter gewissen Voraussetzungen von einer erleichterten Einbürgerung profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen:

Bürgerrechtsgesetz Bundes
Bürgerrechtsverordnung Bundes
Bürgerrechtsgesetz Kanton
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Langendorf