Bürgerrat/Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Bürgergemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Sachaufgaben:

  • Die Tätigkeiten der Gemeinde zu planen und zu koordinieren
  • Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen
  • Zuständigkeit für die Wasserversorgung
  • Vollzug der Gemeindeversammlung sowie an der der Urne gefassten Beschlüsse
  • Beaufsichtigung der Gemeindeverwaltung unter Vorbehalt des Oberaufsichtsrechts der Gemeindeversammlung

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